Solarindustrie
Rahmenbedingungen für Solar-Projekte in Frankreich…
Wir setzen auch 2011 unsere erfolgreiche Seminarreihe für Fach- und Führungskräfte aus der Solarbranche fort. Im Dezember 2011 bieten wir das nächste Solarseminar an. Interessenten können sich jetzt per Mail schon vormerken lassen: info@windconsultant.de
Das Programm erscheint in Kürze.
13.01.2010:
NEUREGELUNG DER EINSPEISETARIFE FüR PHOTOVOLTAIKANLAGEN IN FRANKREICH
Frankreich-Seminar am 16. März in Düsseldorf – Geänderte Rahmenbedingungen – ein Update
Die Unklarheiten um die Neuregelung der französischen Einspeisetarife wurde durch die Veröffentlichung des neuen Ministerialerlasses vom 12. Januar 2010 (veröffentlicht am 13. Januar 2010) beseitigt.
Das verabschiedete Gesetz enthält entgegen der ersten Entwürfe vom 09. September und 10. Dezember 2009 im Bereich der gebäudeintegrierten Solaranlagen sowie der Höhe der Einspeisevergütung verschiedene Abweichungen.
Novellierung der Einspeisetarife 2010: „Arrêté du 12 janvier 2010“
Die Novelle zur Einspeisevergütung vom 12. Januar 2010 sieht nunmehr zusammenfassend folgende Tarifstruktur vor:
- Baulich aufwendig integrierte PV-Anwendungen auf allseitig geschlossenen Gebäuden:
- - Anwendungen auf Wohngebäuden, sowie Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen: 58 cts/kWh
- Anwendungen auf übrigen Gebäuden: 50 cts/kWh - Baulich integrierte PV-Anwendungen auf allen übrigen baulichen Anlagen: 42 cts/kWh
- Freilandanlagen auf Korsika und in den französischen Überseegebieten: 40 cts/kWh
- Freilandanlagen auf dem französischen Festland:
- - Freilandanlagen ≤ 250 kWp: 31,4 cts/kWh
- Freilandanlagen ≥ 250 kWp je nach Region: 31,4–37,68 cts/kWh
Wir informieren Sie ausführlich am 16.03.2010 im Rahmen unseres nächsten Frankreich-Seminars in Düsseldorf.
Hier finden Sie Ihr Programm (PDF).
Quelle und Pressekontakt:
Marcus LUBNOW
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei EPP, GEBAUER & KÜHL
16, rue de Reims
F- 67000 Strasbourg
Tél: 0033- (3)88 45 65 45
Fax : 0033- (3)88 60 07 76
mail: lubnow@rechtsanwalt.fr





